german backup GmbH
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Leistungsumfang von german backup
1.1 german backup stellt dem Kunden das nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungsrecht für eine Lizenzkopie der german backup Software zur Verfügung. Zusätzlich erhält der Kunde eine Programmdokumentation und die vereinbarten Kapazitäten auf einem externen Server zur Verfügung gestellt. Der vereinbarte Datenbestand des Kunden wird in den von ihm gewünschten zeitlichen Abständen manuell oder automatisch komprimiert, verschlüsselt und auf dem externen Server von german backup gesichert. Der Kunde kann jederzeit den Datenbestand nach Identifikation des eigenen Systems und des eigenen Zugangs wieder unter einem Code abrufen. german backup stellt keinen Internetzugang oder sonstige Internetdienste zur Verfügung
1.2 german backup verpflichtet sich - ggf. unter Zuhilfenahme von Dritten - folgende Leistungen entsprechend der in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen zu erbringen:
• Installation der german backup Software
• Erstparametrierung / Ersteinstellung
• Inbetriebnahme
• Einweisung zur Nutzung der german backup Software
• Speicherung derjenigen Basisdaten, die vom Kunden bei der Installation von german backup ausgesucht wurden
• automatische Verschlüsselung und Fernsicherung sowie Wiederherstellung der Daten des Kunden
• Wartung und ggf. Re-Installation der german backup Software.
1.3 german backup stellt dem Kunden die german backup Software, die dazugehörigen Hilfedateien und Zusatzinformationen als Programmdokumentation zur Verfügung.
1.4 german backup verpflichtet sich, eine Versicherung gegen Datenverlust mit einer ausreichenden Deckungssumme abzuschließen, die eine Zusatzsachversicherung zur Wiederherstellung der Daten der Kunden im Schadensfall mit einschließt. Dieses entbindet den Kunden nicht von der Obliegenheit, für sein Unternehmen gegebenenfalls eine Versicherung zur Deckung informationstechnologischer Risiken, speziell den Datenverlust betreffend, abzuschließen.

2. Lizenzvereinbarung
2.1 Mit Abschluss dieses Vertrages erhält der Kunde nur das Recht, d.h. das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Lizenz, der Programmdokumentation und der Speicherkapazitäten auf dem externen Server im Rahmen und während der Laufzeit dieses Vertrages. Der Kunde ist berechtigt, das Programm, die dazugehörige Dokumentation, sowie alle damit zusammenhängenden Zusatzprogramme zu dem in Ziffer 1 genannten Zweck für sich zu nutzen und zum Zweck der Herstellung einer einzelnen Sicherungskopie zu kopieren. Etwaige Urheberrechtsvermerke sind hierbei stets zu übernehmen. Der Kunde darf die in der Software enthaltenen Urheberrechtsvermerke weder vernichten noch verändern.
2.2 german backup ist jederzeit berechtigt, das Programm und/oder die Dokumentation zu ändern und zu ergänzen, soweit für den Kunden dadurch die Möglichkeit der Anwendung zu dem in Ziffer 1 genannten Zweck nicht eingeschränkt werden.
2.3 Der Kunde darf das lizenzierte Programm und die Dokumentation nur im sachlichen und zeitlichen Rahmen dieses Vertrages nutzen. Er darf sie nicht verändern, publizieren, vermieten, verleihen, beleihen, verpachten, verkaufen, kopieren, in eigenen Anwendungen zum Einsatz bringen oder in irgendeiner anderen Form transferieren. Der Kunde darf das Programm und Dokumentation weder im Ganzen, noch auszugsweise verändern, übersetzen oder eigene Entwicklungen auf der Basis des Quellcodes entwickeln, den Quellcode des Programms zerlegen, dekompilieren oder sich in irgendeiner anderen Form Zugang zum Programmcode verschaffen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte die von ihm genutzte Software und/oder Dokumentation nicht in unzulässiger Weise außerhalb dieses Vertrages nutzen bzw. missbrauchen können.

3. Mitwirkungs- und Anzeigepflichten des Kunden
3.1 german backup stellt dem Kunden die german backup Software entweder auf einem Datenträger oder zum Download zur Verfügung.
3.2 Der Kunde darf keine Änderungen an der german backup Software vornehmen, diese nicht löschen, abschalten, mit anderer Software verknüpfen oder sonst, auch indirekt, verändern. Im Fall von kundenseitigen Änderungen entfallen etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass durch seine Änderungen die Gewährleistungspflichten von german backup nicht erschwert werden und die Änderungen keine Auswirkungen auf die Funktionstauglichkeit der Software haben.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, zum Betrieb der german backup Software vom Zeitpunkt der Installation bis zur Vertragsbeendigung auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen:
• einen Internetzugang (ISDN oder DSL Leitung) für den Arbeitsplatz, auf dem die german backup Software installiert wird,
• Arbeitsplätze, die mit Intel oder anderen kompatiblen Prozessoren ausgestattet sind und deren Betriebssysteme unter Windows 98, Millenium, NT4, 2000 oder XP mit den jeweils aktuellsten am Markt verfügbaren Servicepacks laufen.
Die Kundendaten können nur gesichert und zurückgeführt werden, wenn der Arbeitsplatz, auf dem die german backup Software installiert ist, auf einer Windowsoberfläche arbeitet.
3.4 Der Kunde trägt sämtliche die bei ihm durch die Datensicherung entstehenden Kosten für Strom, Telefon und Internetzugang allein, ohne dass german backup für eventuell auftretende längere Übertragungszeiten verantwortlich gemacht werden kann.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten bzw. Passwörter sicher zu verwahren, da diese zur Wiederherstellung der Daten zwingend erforderlich sind. Bei Verlust wird eine Neuinstallation auf Kosten des Kunden in Höhe der Anschlusspauschale gem. geschlossenem Vertrag fällig.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, den oder die PCs bzw. Kundenserver, auf denen die german backup Software installiert sind, stets angeschaltet zu lassen, sowie die zur Sicherung vorgesehenen Dateien zum Zeitpunkt der Sicherung geschlossen zu halten, um eine störungsfreie Datensicherung zu ermöglichen.
3.7 Bei Reklamationen auf Grund von Störungen oder Schäden hat der Kunde german backup per Einschreiben mit Rückantwortschein innerhalb von 48 Stunden, nachdem er vom Störungs- oder Schadensfall Kenntnis genommen hat, konkret über die Art der Störung oder des Schadens zu unterrichten. Maßgebend ist das Datum, an dem der Kunde die Reklamation festgestellt hat.
3.8 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Software zur Verfügung gestellten Sicherungsprotokolle jeweils und regelmäßig zu überprüfen, da nicht ausgeschlossen ist, dass Übertragungsfehler auftreten oder aber Fehler aufgrund von Einflüssen Dritter oder höherer Gewalt entstehen. Entdeckte Störungen hat der Kunde jeweils unverzüglich an german backup oder seine Vertreter zu melden.
3.9 Warnhinweise bzw. Warnmeldungen seitens der german backup Software und/oder vom german backup Server im Rahmen des Datensicherungsvorgangs hat der Kunde zu beachten und zu befolgen.
3.10 Die Wiederherstellung der Daten muss vom Kunden schriftlich gegenüber german backup angefordert werden.
3.11 Der Kunde verpflichtet sich, german backup unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sofern
• eine Änderung in der Person des Kunden (Erbfall oder sonstige Rechtsnachfolge),
• eine Änderung der Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer, des Namens, der Rechtsform oder der Firma,
• eine Änderung im Gesellschafterbestand eintritt. Die durch eine unterlassene Mitteilung entstandenen Kosten trägt der Kunde.
3.12 Die german backup Software sowie sämtliche hierzu gehörenden Dokumente sind dem Kunden lediglich für die Laufzeit dieses Vertrags überlassen worden. Daher sind sowohl die Software als auch sämtliche hierzu gehörenden Unterlagen, Dokumente unverzüglich nach Vertragsbeendigung an german backup zurückzugeben. Dieses gilt ebenso für etwaige Kopien in digitaler oder sonstiger Form. Auf Verlangen von german backup wird der Kunde dieses schriftlich bestätigen.
3.13 Mit der Unterschriftsleistung auf dem Vertrag erklärt sich der Kunde bereits jetzt damit einverstanden, dass german backup den Vertrag zur Leistungsabrechnung an ein Leistungsabrechnungszentrum übertragen kann, wird dafür Sorge dafür tragen, dass dem Vertragspartner durch die Weitergabe keine Nachteile in sachlicher oder finanzieller Hinsicht entstehen.

4. Datensicherung und Wiederherstellung
4.1 Während der Installation von german backup wählt der Kunde die Basisdaten aus, deren Sicherung er zukünftig wünscht. german backup verpflichtet sich, die Erstsicherung und Aufbewahrung der Basisdaten durchzuführen. Dieses geschieht entweder durch Datenfernübertragung (z. B. ISDN oder DSL) oder durch Kopieren und Versenden der bereits verschlüsselten Daten auf einem geeigneten Speichermedium.
4.2 german backup verpflichtet sich darüber hinaus, über die installierte german backup Software die Datenfernsicherung in die Datensicherungszentrale durchzuführen und für die Sicherheit der elektronischen Daten im Zustand ihrer Übertragung und Speicherung zu sorgen. Die aufbewahrten Daten sind durch einen Code, den nur der Kunde besitzt, verschlüsselt.
4.3 german backup stellt dem Kunden in einer der Datensicherungszentralen pro Lizenz einen Speicherplatz gem. geschlossenem Vertrag zu Verfügung. german backup teilt dem Kunden das Überschreiten der Speichermenge mit. Der Kunde ist dann verpflichtet, unverzüglich Daten nach seiner Wahl zu entfernen oder eine weitergehende Vergütungsvereinbarung zu treffen.
4.4 german backup verpflichtet sich lediglich, die Daten, die der Version der vorletzten Speicherung entsprechen, im seinerzeit gespeicherten Zustand wiederherzustellen, da eine gesicherte Wiederherstellung der letzten Speicherung auf Grund von Ereignissen, die von german backup nicht beeinflusst werden können, ggf. nicht garantiert werden kann.
4.5 german backup verpflichtet sich, die Kundendaten in der Form wiederherzustellen, in der diese vom Kunden übersandt wurden und in der übersandten Form in einer der Datenspeicherzentralen gespeichert sind. Dieses schließt die Wiederherstellung von Daten aus, die der Kunde selbsttätig von seinem Konto auf dem german backup Server löscht oder die Daten, die der Kunde aus der Sicherung ausgeschlossen hat.
4.6 german backup führt auf besondere Anweisung des Kunden die Wiederherstellung entweder mit Hilfe der Telekommunikationsnetze oder mit Hilfe eines geeigneten Speichermediums gegen Kostenerstattung durch. Dies wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert. Jede vorgenommene Wiederherstellung ist kostenpflichtig in Höhe von € 25,- pro wiederhergestellter Gigabyte Kundendaten zzgl. der Mwst., bei Zugang der Rechung zur Zahlung fällig.

5. Wartung
5.1 german backup verpflichtet sich, während der Vertragsdauer nur die german backup Software zu warten. german backup gewährleistet, die Wartung auf Verlangen des Kunden gesondert durchzuführen, sofern dieses erforderlich ist. Die ggf. erforderlichen Besuche durch entsprechende Techniker werden von montags bis freitags, innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (außer an Feiertagen), durchgeführt. Die Wartung wird, sofern der Kunde german backup zuvor eine Funktionsstörung angezeigt hat, innerhalb einer angemessenen Frist nach Meldung der Störung durchgeführt.
5.2 Wartungsleistungen und/oder eine Neuinstallation der german backup Software sind nur dann kostenfrei, wenn der Kunde nachweist, dass diese nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind.
5.3 Betriebsunterbrechungen beim Kunden aufgrund einer Kündigung oder Umstellung des Telefonanschlusses, einer Änderung der EDV-Anlage, Stromausfall, Interferenzen, höherer Gewalt usw. sind german backup unverzüglich mitzuteilen und erfolgen auf Risiko des Kunden. Der Kunde trägt die Kosten einer notwendigen Neuinstallation.
5.4 Erbrachte Wartungsleistungen, die nach Ziffer 5.1 bis Ziffer 5.3 nicht kostenfrei sind, sind vom Kunden mit € 75,- pro Technikerstunde zzgl. der Mwst. zu vergüten, bei Zugang der Rechung zur Zahlung fällig.

6. Installation von german backup
6.1 german backup führt die Installation der german backup Software an der vom Kunden angegebenen Adresse durch. german backup teilt den Zeitpunkt der Installation dem Kunden rechtzeitig mit. Der Kunde gewährt german backup Zugang zu seinen Einrichtungen und Gebäuden, übernimmt die gelieferte Dokumentation, die Zugangsdaten, die Software und unterzeichnet nach erfolgter Installation ein Übergabeprotokoll der Inbetriebnahme und Parametrierung sowie Einweisung des Kunden.
6.2 Verweigert der Kunde die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls trotz erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der german backup Software, kann german backup die Software, die für die Datenfernsicherung erforderlich ist zurücknehmen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
6.3 Das Protokoll zur Installation und Inbetriebnahme ist Bestandteil des Vertrages. Die Software gilt durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls als mängelfrei übernommen.

7. Zahlungspflichten des Kunden
7.1 Die erste monatliche Dienstleistungsgebühr und die Anschlussgebühr wird mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls und jede weitere Dienstleistungsgebühr am ersten Tag des folgenden Monate im Voraus fällig. Der Kunde erteilt german backup einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften. Der Kunde ist auch im Fall einer eventuell vorgenommenen Reklamation zu den monatlichen Zahlun-gen verpflichtet.
7.2 Jede Änderung der Bankverbindung muss german backup spätestens 10 Tage vor Fälligkeit der Dienstleistungsgebühr schriftlich mitgeteilt werden.
7.3 Wenn eine monatliche Dienstleistungsgebühr, aus welchen Gründen auch immer, nicht bezahlt wird, wird diese automatisch um die anfallenden Mehrkosten (Buchungs- und Verwaltungskosten, Eintreiben der Geldforderung, Telefon- und Portokosten der Mahnung, Bankauskünfte, etc.) erhöht. Wenn die Zahlung des fälligen Betrags in voller Höhe innerhalb eines Monats nach dem Zahlungsdatum nicht geleistet wurde, kann german backup den Vertrag fristlos kündigen. Die bereits gezahlten Beiträge stehen german backup weiterhin zu. Der Kunde ist für die monatlichen Dienstleistungsgebühren, die bis zu dem Tag, an dem der ursprüngliche Vertrag aus-laufen würde oder bis zum Zeitpunkt der Ankündigung der Vertragsaufhebung, zahlungspflichtig. Ansprüche auf Verzugszinsen und/oder Verzugsschaden bleiben unberührt.
7.4 Die Grundlagen der Gebührenberechnung ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag.

8. Gewährleistung
8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass german backup kein eigenes Datennetz betreibt und dem Kunden nicht den Internetzugang zur Verfügung stellt. Aus diesem Grunde übernimmt german backup keine Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des jeweiligen Zugangs in das Internet.
8.2 Eine Abstandnahme vom Vertrag bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hinsichtlich des Gesamtvertrags steht dem Kunden zu, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist oder eine nicht nur unerhebliche Vertragspflichtverletzung trotz Abmahnung bzw. Fristsetzung fortbesteht. german backup stehen allerdings vor einer solchen außerordentlichen Kündigung des Vertrags regelmäßig zwei Mängelbeseitigungsversuche, bezogen auf den jeweiligen Mangel, zu.
8.3 Im Fall eines Mangels oder der Fehlerhaftigkeit der überlassenen Software wird german backup den Mangel beheben und/oder kostenlosen Ersatz liefern.
8.4 german backup steht gewährleistungsrechtlich nicht dafür ein, wenn ein Mangel auf einen Bedienungsfehler seitens des Kunden oder einer der unter 5.3 genannten Umstände zurückzuführen ist und/oder der Kunde nicht nachweisen kann, dass er seine unter Ziffer 3 genannten Pflichten eingehalten hat.

9. Haftung
9.1 Störungen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Internet oder der Qualität des Zugangs und/oder der Datenübertragung im Internet, aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die von german backup nicht zu vertreten sind, begründen keinen Haftungsanspruch des Kunden gegen german backup. Vergütungsansprüche von german backup bleiben unberührt.
9.2 Bei Datenverlusten oder sonstigen Schäden, die german backup zu vertreten hat, haftet german backup für die dem Kunden daraus entstandenen direkten Kosten zur Wiederherstellung der Daten bis zu einem maximalen Betrag in Höhe der in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt vom Kunden an german backup gezahlten Gebühren. Der Kunde trägt die Beweislast, dass ger-man backup den Schaden zu vertreten hat.
9.3 Der Ersatz weitergehender Schäden ist ausgeschlossen, soweit er nicht durch grob fahrlässiges Verhalten der Geschäftsführung von german backup verursacht wurde oder bei Mängeln, die german backup arglistig verschwiegen hat.
9.4 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet german backup auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
9.5 Weitere Ansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer sind ausgeschlossen.

10. Laufzeit und Kündigung dieses Vertrages
10.1 Der Vertrag beginnt mit
• dessen Unterzeichnung,
• dem Eingang der ersten fälligen Zahlung und
• der Freigabe der Programmdokumentation und des Speicherplatzes durch german backup.
10.2 Bei Änderungen in der Unternehmensstruktur der Parteien wie Fusion, Veräußerung des Unternehmens im Ganzen oder in Teilen, Rechtsnachfolge usw. bleibt der Vertrag unberührt.
10.2 Die Laufzeit des Vertrages ist unbestimmt. Er hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsabschluss. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der 24 Monate schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr und ist gleichermaßen mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der weiteren Vertragsjahre kündbar.
10.3 Falls german backup die Gebühren wegen der allgemeinen Kostenentwicklung, Verbesserungen an der Hard- oder Software oder wegen sonstiger vertraglichen Regelungen verändern muss und dieses dem Kunden fünf Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres mitteilt, so gilt dieses als Änderungskündigung. Widerspricht der Kunde dem nicht binnen der folgenden zwei Monate schrift-lich, d.h. vor Beginn der o.g. dreimonatigen Kündigungsfrist, dann gilt diese Vertragsänderung als vom Kunden akzeptiert.
10.4 Der Kunde kann den Vertrag nur dann fristlos kündigen, wenn Störungen irgendwelcher Art, die german backup zu vertreten hat, seinen Zugang zu den gesicherten Daten nachhaltig verhindern.
10.5 german backup kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde
• mit seinen monatlichen Zahlungen mit mehr als zwei Monaten im Rückstand ist oder innerhalb von 12 Monaten dreimal mehr als 14 Tage im Rückstand war oder
• gegen die Bestimmungen der Ziffer 3 und/oder Ziffer 6 dieses Vertrages verstoßen hat.
Die bereits gezahlten Beiträge stehen german backup weiterhin zu. Der Kunde ist für die monatlichen Dienstleistungsgebühren bis zu dem Tag, an dem der gekündigte Vertrag auslaufen würde, zahlungspflichtig.
10.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn eine der Parteien zahlungsunfähig wird, gegen sie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
10.7 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für den Nachweis der Kündigung ist der Nachweis der Versendung innerhalb der genannten Fristen ausreichend.
10.8 Mit Ablauf des Vertrages ist german backup berechtigt, den Datensicherungsserver für die weitere Datenspeicherung und den Zugriff auf die gespeicherten Daten zu sperren. Zugleich hat der Kunde die Software zu löschen, die german backup ihm in Ausführung dieses Vertrages zur Verfügung gestellt hat.

11. Höhere Gewalt
Für den Fall, dass eine Partei die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen und Stromausfall) trotz aller ihr zumutbarer Anstrengungen nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.

12. Geheimhaltung
12.1 german backup verpflichtet sich, die von dem Kunden übermittelten oder ansonsten zugänglich gemachten Informationen und Daten streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen.
12.2 german backup wird die übermittelten, geheimhaltungspflichtigen Informationen ausschließlich zu dem vorstehend genannten Zweck der Datensicherung für den Kunden verwenden. german backup erhält insbesondere keine Rechte an den Informationen.
12.3 german backup wird die geheimhaltungspflichtigen Informationen, die er von dem Kunden erhalten hat, nur denjenigen eigenen und einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegenden Mitarbeitern zugänglich machen, die sie angehen, insbesondere denjenigen, die dem entsprechenden Tätigkeitsbereich im Rahmen dieses Vertragszwecks angehören. german backup wird seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichten.
12.4 german backup wird die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

13. Rechtsklauseln
13.1 Sollten Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder sich als lückenhaft erweisen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Regelungen soll eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit der Regelung bedacht hätten.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen german backup und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Gerichtsstand ist Hamburg.
News

30.11.2009 Neu in Version 11

Neuerungen und Vorteile der Version ...
Sie haben die Möglichkeit 30 Tage u ...

29.09.2008 Wartungsarbeiten

Am 08.10.2008 führen wir in der Zei ...
german backup GmbH AGB | Disclaimer | Impressum